Für Betroffene ist es schwer sich in der Bürokratie des Pflegewesens zurechtzufinden.
Man sieht sich mit unterschiedlichsten Einrichtungen, Institutionen und Personen konfrontiert.
In dieser schwierigen Situation helfe ich Ihnen.
Als Pflegesachverständiger behalte ich für Sie den Überblick, leite die erforderlichen Schritte ein und treffe mit Ihnen die richtigen Entscheidungen.
Seit über 25 Jahren bin ich in den verschiedenen Bereichen der Alten- und Krankenpflege tätig.
Mitglied im Berufsverband unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V.
ab 2014
Selbständigkeit als Pflegeberater und Pflegesachverständiger
2002-2014
Wechsel in die Pflegeberatung und in das Casemanagement für schwerst pflegebedürftige Menschen. Zusäzlich betraut mit der Erstellung von Pflegebedarfseinschätzungen und gutachterlichen Stellungnahmen.
1987-2002
Berufstätigkeit in den verschiedensten Bereichen der Kranken- und Altenpflege.
Pflegedienstleitung in einer Pflege- und Senioreneinrichtung mit 85 Bewohnern in insgesamt 3 Pflegebereichen für 4 Jahre.
Während der Tätigkeit erwerb weiterer Kenntnisse in den Bereichen: Krankenpfleger, Praxisanleiter in der Altenhilfe, Heimleitung in der Altenhilfe, Betriebswirt Fachrichtung Sozialwesen (KA), Sachverständiger, Pflegegutachter, Sachverständiger für Kranken- und Altenpflege zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
1987
Abschluss der Ausbildung zum Krankenpfleger.
Analyse
Beratung
Gutachten, die Auskunft über die Pflegebedürftigkeit, den Pflegebedarf oder den Haushaltsführungsschaden geben, werden für die unterschiedlichsten Belange benötigt. Und so unterschiedlich die Gründe für die Beauftragung eines Gutachtens sind, so unterschiedlich ist die Gestaltung, der Aufbau und die Herangehensweise dieses Gutachtens.
Folgende Gutachten können erstellt werden:
Pflegesituationen stellen uns häufig vor eine Vielzahl von Fragen und Aufgaben, die zur Sicherstellung der Pflege beantwortet und/oder erledigt werden müssen.
Durch ein spezielles Coaching werden Sie bei der Beantwortung und Erledigung dieser Fragen und Aufgaben unterstützt und soweit gefördert, um diese zukünftig selbst bewältigen zu können.
Eine Auswahl von Coachingangeboten:
Wer kann die Leistungen beauftragen?
Die Leistungen können durch Privatpersonen, Rechtsanwälte, private Versicherungsunternehmen, Kranken- und Pflegekassen, Gerichte und Staatsanwaltschaften beauftragt werden.
Was kostet die entsprechende Leistung?
Die Abrechnung der einzelnen Leistungen lehnt sich an das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) an. Alternativ wird für einige der Leistungen ein Pauschalhonorar zur Abrechnung angeboten.
Die detaillierten Kosten bzw. Abrechnugsmöglichkeiten besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
Wie funktioniert eine Beauftragung?
Sie können sich telefonisch, per Email oder schriftlich an uns wenden und uns Ihre Fragestellung vortragen. In einem persönlichen/telefonischen Gespräch besprechen wir die Möglichkeiten. Sind sie mit unseren Möglichkeiten einverstanden erhalten werden wir für Sie tätig und Sie erhalten die entsprechenden Formulare zugesandt.
In welcher Region können die Leistungen beauftragt werden?
Die Pflegeberatung im Zusammenhang mit den Sozialgesetzbüchern 7, 11 und 12 bieten wir Ihnen in der Region Sachsen-Anhalt, westliches Niedersachsen und östliches Brandenburg an.
Die Gutachtenerstellung sowie das Coaching führen wir im gesamten Bundesgebiet und ggf. im europäischen Ausland durch.